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Bundesverband Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
BBK-Geschäftsstelle:
Ravensberger Spinnerei (4. OG)
Ravensberger Park 1
33607 Bielefeld
Telefon 0521 5577030
e-mail: Buero@BBK-OWL.de
Der Bezirk Ostwestfalen-Lippe
Bewerbung
Um sich um Aufnahme im BBK zu bewerben, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein formloser Antrag (Hiermit bewerbe ich mich ...)
- eine Vita
- eine Mappe mit Abbildungen eigener Arbeiten im Format DIN A 4
Die Unterlagen bitte an oben stehende Adresse senden.
Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der Vorstand, ob Sie zu einer Gemeinschaftsausstellung in den Räumen des BBK-OWL eingeladen werden.
Unmittelbar nach dieser Ausstellung entscheidet eine Jury über die endgültige Aufnahme.
KünstlerInnen mit einer entsprechenden Ausbildung an einer Hochschule werden ohne Juryentscheid aufgenommen.
Aufnahmebedingungen
für eine Mitgliedschaft im Bundesverband Bildender Künstlerinnen
und Künstler (BBK)
Der
BBK ist ein Berufsverband.
Aufgenommen werden
können professionell künstlerisch Tätige.
Professionalität wird angenommen, wenn folgende Kriterien nachgewiesen
werden:
mehrjährige
künstlerische Ausbildung bzw. künstlerische Lernphase mit
professioneller Kritik und mehrjährige Ausstellungs/Veröffentlichungstätigkeit
an einschlägigen künstlerischen Orten (private, kommunale,
betriebliche Galerien, Verlage), präsentiert in der künstlerischen
"Vita".
Aktualität
von Formsprache und Thematik (vorgelegt in einer Mappe mit Fotografien
eigener Arbeiten im Format DIN A 4 - und mit einigen aktuellen Originalen)
Künstlerisches
Konzept, das in den Arbeiten sichtbar ist.
Eigenständigkeit:
die bezieht sich sowohl auf das eigene formale Programm als auch auf
dessen besonderen Beitrag zu einer aktuellen künstlerischen Fragestellung.
Sie schließt pure Wiederholung eines Programms einer Künstlerin
oder eines Künstlers aus.
(Verwandtschaft mit
aktuellen künstlerischen Bestrebungen bedeuten keine Einschränkung
an Originalität. Künstlerische Arbeiten entstehen immer innerhalb
einer allgemein bekannten Bildwelt. Nur kunstfremde Laien glauben an
ein Kunstschaffen aus dem Nichts. Zur künstlerischen Tätigkeit
gehört deshalb ein Bewußtsein vom eigenen Ort im Feld der
Kunst. Die Verwandtschaft mit Strömungen in der Kunst ist ein Ausweis
professionellen Schaffens, ein Anschließen und Mitarbeiten an
künstlerischen Auseinandersetzungen und Entwicklungen der Zeit.)
Materialsensibilität:
Bewußtsein und Untersuchen der künstlerischen Möglichkeiten
eines Materials.
Ob ein Nachweis der
oben genannten Kriterien gegeben ist, kann nur von den Juroren in eigener Verantwortung
und aufgrund eigener Kunsterfahrungen beurteilt werden. Der zwangsläufig
subjektive Ermessensspielraum läßt sich nicht umgehen. Jede
Entscheidung ist ungeachtet dieser Einschränkung gültig und
kann trotzdem von einer anderen Jury anders entschieden werden. Eine
Wiederholung der Bewerbung ist deshalb zulässig.
Anmerkung:
Künstlerische Bewertungskriterien sprachlich zu fassen ist grundsätzlich
problematisch, weil es um bildnerische Merkmale geht und diesen kein eindeutiges
sprachliches Äquivalent zugeordnet werden kann. Allenfalls der Verweis
auf allgemein bekannte bildnerische Formen kann eine Vorstellung davon
vermitteln, was gemeint ist., nicht aber "gerichtsverwertbare"
Fakten liefern. Dadurch verstehen letztlich nur "Eingeweihte"
- Menschen mit eingeübter "Fachsprache" - sprachliche Äußerungen
über Bildwerke.
Für Fragen sind
wir unter der e-mail: Buero@BBK-OWL.de
zu erreichen.
Grundriss BBK-Atelier als PDF
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Kontakt: Buero@BBK-OWL.de |