Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

BBK-Geschäftsstelle:
Ravensberger Spinnerei (4. OG)
Ravensberger Park 1
33607 Bielefeld

Telefon 0521 5577030
e-mail: Buero@BBK-OWL.de


Der Bezirk Ostwestfalen-Lippe

Bewerbung
Um sich um Aufnahme im BBK zu bewerben, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein formloser Antrag (Hiermit bewerbe ich mich ...)
- eine Vita
- eine Mappe mit Abbildungen eigener Arbeiten im Format DIN A 4
Die Unterlagen bitte an oben stehende Adresse senden.
Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der Vorstand, ob Sie zu einer Gemeinschaftsausstellung in den Räumen des BBK-OWL eingeladen werden.
Unmittelbar nach dieser Ausstellung entscheidet eine Jury über die endgültige Aufnahme.
KünstlerInnen mit einer entsprechenden Ausbildung an einer Hochschule werden ohne Juryentscheid aufgenommen.

Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Der BBK ist ein Berufsverband.

Aufgenommen werden können professionell künstlerisch Tätige.
Professionalität wird angenommen, wenn folgende Kriterien nachgewiesen werden:

    mehrjährige künstlerische Ausbildung bzw. künstlerische Lernphase mit professioneller Kritik und mehrjährige Ausstellungs/Veröffentlichungstätigkeit an einschlägigen künstlerischen Orten (private, kommunale, betriebliche Galerien, Verlage), präsentiert in der künstlerischen "Vita". Aktualität von Formsprache und Thematik (vorgelegt in einer Mappe mit Fotografien eigener Arbeiten im Format DIN A 4 - und mit einigen aktuellen Originalen) Künstlerisches Konzept, das in den Arbeiten sichtbar ist. Eigenständigkeit: die bezieht sich sowohl auf das eigene formale Programm als auch auf dessen besonderen Beitrag zu einer aktuellen künstlerischen Fragestellung. Sie schließt pure Wiederholung eines Programms einer Künstlerin oder eines Künstlers aus.
    (Verwandtschaft mit aktuellen künstlerischen Bestrebungen bedeuten keine Einschränkung an Originalität. Künstlerische Arbeiten entstehen immer innerhalb einer allgemein bekannten Bildwelt. Nur kunstfremde Laien glauben an ein Kunstschaffen aus dem Nichts. Zur künstlerischen Tätigkeit gehört deshalb ein Bewußtsein vom eigenen Ort im Feld der Kunst. Die Verwandtschaft mit Strömungen in der Kunst ist ein Ausweis professionellen Schaffens, ein Anschließen und Mitarbeiten an künstlerischen Auseinandersetzungen und Entwicklungen der Zeit.) Materialsensibilität: Bewußtsein und Untersuchen der künstlerischen Möglichkeiten eines Materials.

Ob ein Nachweis der oben genannten Kriterien gegeben ist, kann nur von den Juroren in eigener Verantwortung und aufgrund eigener Kunsterfahrungen beurteilt werden. Der zwangsläufig subjektive Ermessensspielraum läßt sich nicht umgehen. Jede Entscheidung ist ungeachtet dieser Einschränkung gültig und kann trotzdem von einer anderen Jury anders entschieden werden. Eine Wiederholung der Bewerbung ist deshalb zulässig.

Anmerkung:
Künstlerische Bewertungskriterien sprachlich zu fassen ist grundsätzlich problematisch, weil es um bildnerische Merkmale geht und diesen kein eindeutiges sprachliches Äquivalent zugeordnet werden kann. Allenfalls der Verweis auf allgemein bekannte bildnerische Formen kann eine Vorstellung davon vermitteln, was gemeint ist., nicht aber "gerichtsverwertbare" Fakten liefern. Dadurch verstehen letztlich nur "Eingeweihte" - Menschen mit eingeübter "Fachsprache" - sprachliche Äußerungen über Bildwerke.

Für Fragen sind wir unter der e-mail: Buero@BBK-OWL.de zu erreichen.

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Kontakt: Buero@BBK-OWL.de