Bewerbung

Um sich um Aufnahme im BBK zu bewerben, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein formloser Antrag (Hiermit bewerbe ich mich ...)
- eine Vita
- eine Mappe mit Abbildungen eigener Arbeiten im Format DIN A 4


Die Unterlagen sind möglichst in digitaler Form einzureichen.
Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der Vorstand, ob Sie zu einem Gespräch und der Vorlage einiger Originalarbeiten aus jüngster Zeit gebeten werden.
Unmittelbar nach diesem Gespräch wird die endgültige Entscheidung getroffen.

Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Der BBK ist ein Berufsverband.

Aufgenommen werden können professionell künstlerisch Tätige.
Professionalität wird angenommen, wenn folgende Kriterien nachgewiesen werden:

Mehrjährige künstlerische Ausbildung bzw. künstlerische Lernphase mit professioneller Kritik und mehrjährige Ausstellungs/Veröffentlichungstätigkeit an einschlägigen künstlerischen Orten (private, kommunale, betriebliche Galerien, Verlage), präsentiert in der künstlerischen "Vita".

Aktualität von Formsprache und Thematik (vorgelegt in einer Mappe oder PDF-Datei mit Fotografien eigener Arbeiten im Format DIN A 4 - und mit einigen aktuellen Originalen) Künstlerisches Konzept, das in den Arbeiten sichtbar ist:

Eigenständigkeit:
die bezieht sich sowohl auf das eigene formale Programm als auch auf dessen besonderen Beitrag zu einer aktuellen künstlerischen Fragestellung. Sie schließt pure Wiederholung eines Programms einer Künstlerin oder eines Künstlers aus. (Verwandtschaft mit aktuellen künstlerischen Bestrebungen bedeuten keine Einschränkung an

Originalität:
Künstlerische Arbeiten entstehen immer innerhalb einer allgemein bekannten Bildwelt. Nur kunstfremde Laien glauben an ein Kunstschaffen aus dem Nichts. Zur künstlerischen Tätigkeit gehört deshalb ein Bewußtsein vom eigenen Ort im Feld der Kunst. Die Verwandtschaft mit Strömungen in der Kunst ist ein Ausweis professionellen Schaffens, ein Anschließen und Mitarbeiten an künstlerischen Auseinandersetzungen und Entwicklungen der Zeit.

Materialsensibilität:
Bewußtsein und Untersuchen der künstlerischen Möglichkeiten eines Materials.

Ob ein Nachweis der oben genannten Kriterien gegeben ist, kann nur von den Juroren in eigener Verantwortung und aufgrund eigener Kunsterfahrungen beurteilt werden. Der zwangsläufig subjektive Ermessensspielraum läßt sich nicht umgehen. Jede Entscheidung ist ungeachtet dieser Einschränkung gültig und kann trotzdem von einer anderen Jury anders entschieden werden. Eine Wiederholung der Bewerbung ist deshalb zulässig.